Wer sich als PKA regelmäßig fortbildet und so sein Fachwissen erweitert, kann häufig dabei Fortbildungspunkte sammeln und diese Punkte in ein Fortbildungszertifikat umwandeln. Das dient nicht nur der Motivation an Fortbildungen teilzunehmen sondern sieht natürlich auch vorm Arbeitgeber gut aus. Denn gut ausgebildetes Personal ist Gold wert. Jedoch hapert es gerade für uns PKA noch an vielen Stellen, wenn wir an Fortbildung und Weiterbildung denken. Und so ist es leider auch nicht in allen Kammerbezirken möglich Fortbildungspunkte zu sammeln. Wo ihr als PKA eure Fortbildungspunkte sammeln und in ein Zertifikat umwandeln könnt, habe ich für euch zusammen gefasst.
WAS SIND EIGENTLICH FORTBILDUNGSPUNKTE?
Fortbildungspunkte sind Punkte, die Ihr für den Erwerb von neuem Wissen erhalten könnt. Diese Punkte können in Webinaren, Vorträgen oder auch schriftlichen Fortbildungen erworben werden. Wenn eine Fortbildung speziell für den Apothekenbereich ausgelegt ist, kann ein Anbieter diese Fortbildung bei der zuständigen Apothekerkammer oder der Bundesapothekerkammer akkreditieren lassen und die Vergabe von Fortbildungspunkten beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei danach, ob es sich um eine ortsgebundene Veranstaltung handelt oder ortsunabhängig ist, wie zb. bei einem Webinar.
Erfüllt die Veranstaltung die Richtlinien für die Akkreditierung können die Veranstalter Fortbildungspunkte für die Teilnehmer vergeben. Wie viele Fortbildungspunkte du dann bei deinem Event oder deinem Workshop erhältst richtet sich nach dem Themengebiet, der Form der Fortbildung und der aufgewendeten Zeit.
WIE SAMMELST DU DIE FORTBILDUNGSPUNKTE?
Normalerweise können sich PKA online bei Ihrer zuständigen Apothekerkammer ein Online-Konto erstellen. Dort werden dann die Fortbildungen vermerkt und die Punkte gesammelt. Hat man die nötige Punktezahl erreicht, können die Punkte versendet werden und zu einem Fortbildungszertifikat umgewandelt werden. Die notwendige Punktzahl variiert durchaus je nach Kammer und reicht von 50 Punkten bis hin zu 90 Punkten innerhalb von 3 Jahren. Hast du dein Fortbildungszertifikat von der Apothekerkammer erhalten, kannst du ein neues nach frühestens 3 Jahren beantragen. So hast du wieder Zeit dein Punktekonto zu füllen. Im Kammerbereich Thüringen wird übrigens kein Punkt vergeben: PKA sammeln hier sogenannte modulare Einheiten. Hier sind 90 modulare Einheiten in 3 Jahren zu sammeln.
Achtung: Fortbildungspunkte aus Fortbildungen, die für pharmazeutisches Personal angeboten werden, werden im Normalfall nicht akzeptiert! Zwar kann der Wissensinhalt für Euch persönlich wertvoll sein, jedoch sind die Fortbildungspunkte hier nicht auf Euer Zertifikat anrechenbar.
KANN MAN IN JEDEM KAMMERBEZIRK EIN FREIWILLIGES FORTBILDUNGSZERTIFIKAT ERHALTEN?
Leider ist es für PKA aktuell nicht möglich in jedem Bundesland ein freiwilliges Fortbildungszertifikat zu erhalten. In den Grafiken könnt Ihr nachschauen, ob Ihr in Eurem Bundesland Fortbildungspunkte sammeln und einreichen könnt.
WARUM KANN ICH IN MEINEM BEZIRK KEIN FORTBILDUNGSZERTIFIKAT ERHALTEN?
Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Apothekerkammern Kontakt zum Thema aufgenommen und natürlich auch gefragt, warum es in manchen Kammerbezirken für PKA keine Fortbildungspunkte und entsprechend kein Fortbildungszertifikat gibt. Dies waren die häufigsten Antworten:
- das Angebot der Kammer richtet sich (laut Heilberufsgesetz bzw. Heilberufe-Kammergesetz) ausschließlich an die Kammerangehörigen
- der Bedarf nach einem Fortbildungszertifikat ist nicht gegeben, da Fortbildungsnachweise auch ohne Zertifikat gesammelt werden und sichtbar gemacht werden können
- in der Vergangenheit war die Teilnahme von PKA an Fortbildungsmaßnahmen zu gering
- die Implementierung von Fortbildungen sowie deren Musterrichtlinien und anderer organisatorischer Vorgänge ist kosten- und personalintensiv und müsste aus den Kammerbeiträgen finanziert werden, die jedoch laut Heilberufsgesetz (wie in Punkt 1 beschrieben) für das Angebot der Kammerangehörigen vorgesehen sind
Dass nicht alle Apothekerkammern für PKA das freiwillige Fortbildungszertifikat anbieten heißt jedoch nicht, dass das so bleibt. Erfreulicherweise habe ich auch von der ein oder anderen Kammer erfahren, dass Fortbildungen für PKA aktuell wieder in Planung seien. Auch ein PKA-Tag ist in vielen Kammern in 2023 durchgeführt worden oder steht noch an.
JEDEM LAND SEINE GESETZE
Bei meiner Recherche ist mir mal wieder aufgefallen, wie unterschiedlich die Landesapothekerkammern ihre Angelegenheiten regeln. Daher kann ich Euch wärmstens empfehlen, Informationen zu den Punktekonten, Gebühren und aktuellen Vorgaben immer bei Eurer Apothekerkammer direkt anzufragen. Denn hier gibt es Unterschiede und keine bundesweit einheitliche Regelung.
So kann es sein, dass Ihr für Euer freiwilliges Fortbildungszertifikat nichts bezahlen müsst oder auch 50€ in Rechnung gestellt bekommt. Und auch die Anzahl der notwendigen Punkte variiert.
Informiere dich daher immer direkt in deiner für dich „zuständigen“ Apothekerkammer und hol dir die aktuellen Informationen ein. Für deine Recherchen habe ich dir unten noch ein paar weiterführende Links vermerkt.
WARUM SOLL ICH MICH FORTBILDEN? WAS BRINGT MIR EIN ZERTIFIKAT?
Mit einem Fortbildungszertifikat kannst du nachweisen, dass deine Fachkenntnisse regelmäßig erweiterst und dadurch auch mit aktuellen und vor Allem fachlich anerkannten Themen und Fortbildungsinhalten beschäftigt hast. Das sorgt nicht nur dafür, dass du in deinem Beruf up-to-date bleibst und neue Kompetenzen erwerben kannst sondern auch für eine gute Perspektive im Arbeitsmarkt. Gerade die Apothekenbranche hat sich in den letzten Jahren extrem gewandelt. Wer sich mit Fortbildungen, in Workshops und Kongressen mit seinem Berufsbild beschäftigt und Kenntnisse ausbaut, wird sich flexibler und sicherer im Job bewegen können. Nicht zuletzt seinen Arbeitsplatz sichern.
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.
Laotse
LINKS UND QUELLEN – HIER FINDEST DU WEITERE INFOS
Abda: Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen
AK Niedersachsen: Infos zum Fortbildungszertifikat
AK Rheinland-Pfalz: Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates für nicht-pharmazeutisches Personal (PDF)
AK Nordrhein: Infos zum Fortbildungszertifikat
AK Thüringen: Fortbildung und Fortbildungszertifikat
AK Bayern: Infos zum Fortbildungszertifikat
AK Baden Württemberg: Download Fortbildungsordnung zum Erwerb des Punktezertifikates für PKA
AK Hessen: Download Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates für PKA