Allgemein Corona

Digitales Impfzertifikat – dürfen PKA helfen?

Am 14. Juni 2021 geht es los!
Die Apotheken können ab Montag den 14. Juni digitale Covid-19-Impfzertifikate ausstellen.
Doch dürfen PKA die Apotheker:innen bei dieser Tätigkeit unterstützen?

ANALOG ODER DIGITAL

Der bereits bekannte internationale Impfausweis in seiner typisch gelben Farbe ist als Papierdokument weltweit anerkannt und beinhaltet eine standardisierte Übersicht aller Impfungen, die man im Laufe seines Lebens erhalten hat. Mit Ausbruch des Corona-Virus und der dadurch neu eingeführten Schutzimpfung kam nun aber auch eine neue digitale Form des Impfpass in die App-Stores.
Ab dem 14.6. kann man seine Corona-Impfung nun auch in der Corona-Warnapp oder der neuen CovPass-App eintragen lassen.
Der digitale Impfnachweis ist aber keine Pflicht, sondern mehr eine digitale Variante und Ergänzung zum weiterhin bestehenden internationalen Impfausweis.
Wer nicht mehr sein Impfheftchen mit sich rumtragen möchte, um seine Corona-Impfung nachzuweisen, kann dies also über eine App tun. Oder den gelben Impfausweis gegen das Impfzertifikat (ausgedruckter QR-Code) austauschen.
So kann der Impfnachweis mit gelbem Impfpass, mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem digitalen Impfzertifikat erbracht werden.

AUSGABE DER ZERTIFIKATE AUCH ÜBER APOTHEKEN

Neben der Ausgabe der digitalen Impfzertifikate in Arztpraxen oder auch Impfzentren können auch Apotheken das Zertifikat erstellen und ausgeben.
Dazu kommen Interessenten in die Apotheken, mit Impfnachweis und Lichtbildausweis.
Über ein eigens dafür angelegtes Portal des DAV können die Apotheken den Impfnachweis eintragen und den QR-Code zum Ausdruck erstellen.
Vorab müssen alle Dokumente gründlich geprüft werden, um Fälschungen aus zu schliessen.

DIE ROLLE VON PKA BEI DER AUSSTELLUNG DES DIGITALEN IMPFZERTIFIKATS

Zwar werden laut §22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschliesslich Apotheker:innen zur Ausstellung der digitalen Impfzertifikate genannt, jedoch können alle Mitarbeiter der Apotheke, die als „berufsmäßige Gehilfen“ gelten für die Ausstellung hinzugezogen werden.
Hier muss vorab sichergestellt werden, dass die beteiligten Mitarbeiter die fachliche Kompetenz zur Ausstellung der Zertifikate erlangen. Apotheker:innen sollen die Ausstellungen dann fachlich beaufsichtigen.
Somit können auch PKA Unterstützung bei der Ausstellung der Impfzertifikate leisten!
Wichtig ist, dass PKA – sowie auch PTA und Approbierte – zuverlässig und sorgfältig arbeiten um diese neue Aufgabe einwandfrei zu meistern.

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